Die Europäische Union wollte Maßnahmen ergreifen, um willkürliches Verhalten von Luftfahrtunternehmen gegenüber Fluggästen zu verhindern, und hat daher die Verordnung 261/2004 erlassen. Diese Verordnung schützt die Rechte von Fluggästen und legt die Mittel für Ausgleichszahlungen bei Verstößen gegen diese Regeln fest.
Die EU-Verordnung regelt annullierte oder verspätete Flüge und Fälle von Nichtbeförderung ("Overbooking").
Die EU-Verordnung 261/2004 sieht drei Hauptfälle vor, in denen ein Fluggast eine Entschädigung verlangen kann. Diese sind:
Verspätete Flüge
Wenn sich Ihr Smartwings-Flug um 3 Stunden oder mehr verspätet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Für die Berechnung der Dauer der Verspätung ist der Zeitpunkt der Landung des Flugzeugs am Endziel im Vergleich zur planmäßigen Ankunft entscheidend. Die Verspätung, mit der das Flugzeug gestartet ist, ist dagegen unerheblich. Wichtig ist auch, dass das Verschulden bei smartwings liegt und daher nicht auf außergewöhnliche Umstände (z.B. schlechtes Wetter) zurückzuführen sein darf.
Annullierte Flüge
Wenn Smartwings Ihren Flug weniger als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug storniert, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Rückerstattung. Wie bei verspäteten Flügen darf der Grund für die Annullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein, sondern auf einen Fehler von Smartwings. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Nichtbeförderung ("Overbooking")
Sie können auch eine Entschädigung erhalten, wenn das Smartwings-Personal Ihnen die Beförderung wegen Überfüllung verweigert hat, obwohl Sie für Ihr Ticket bezahlt haben. In diesem Fall können Sie eine Entschädigung in derselben Höhe wie für den annullierten oder verspäteten Flug verlangen, gemäß den im folgenden Artikel beschriebenen Regeln. Voraussetzung für den Anspruch auf Entschädigung ist, dass der Fluggast das Flugzeug nicht gegen seinen Willen betreten durfte und dass es sich nicht um eine freiwillige Übertragung des Sitzplatzes auf einen anderen Fluggast handelte.
Ein Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004 entsteht nicht, wenn eine der oben genannten Bedingungen erfüllt ist. Es gibt bestimmte Situationen, die Smartwings nicht kontrollieren oder verhindern kann. Nach Ansicht der EU wäre es ungerecht, von den Fluggesellschaften auch in diesen Fällen eine Entschädigung zu verlangen, weshalb sie sogenannte außergewöhnliche Umstände in die Verordnung aufgenommen hat. Dazu gehören zum Beispiel Streiks des Flughafenpersonals, schlechtes Wetter oder Störungen des Flugradars. Wenn einer dieser Umstände eintritt, ist Smartwings nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen.
Der Betrag, auf den Sie Anspruch haben, hängt hauptsächlich von der Entfernung des Fluges und der Dauer der Verspätung bis zu Ihrem Endziel ab. Die Entschädigungsregelungen gelten gleichermaßen für annullierte und verspätete Flüge sowie für die Nichtbeförderung.
Bei Flügen bis zu einer Entfernung von 1 500 km können Fluggäste eine Entschädigung von bis zu 250 EUR erhalten. Bei längeren Flügen zwischen 1 500 und 3 500 Kilometern können Sie bis zu 400 Euro verlangen. Bei Flügen von mehr als 3 500 Kilometern können Sie bis zu 600 Euro geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Flug zwischen einem Flughafen in der EU und einem Flughafen außerhalb der EU stattfindet. Ein Beispiel dafür ist ein Flug von Prag nach Dubai. Bei Flügen über 3 500 km, aber nur innerhalb der EU, wird die Erstattung dagegen auf 400 € gekürzt.
Die EU-Verordnung schreibt vor, dass die Verspätung mehr als 4 Stunden betragen muss, damit ein Anspruch auf 600 € besteht. Erfüllt Ihr Flug also die Entfernungsvorgabe von mehr als 3.500 Kilometern, aber Sie kommen mit einer Verspätung von 3 bis 4 Stunden am Zielort an, ist Smartwings berechtigt, die Entschädigung auf 300 € zu reduzieren. Wenn Sie Informationen zum Verpassen eines Anschlussfluges suchen, lesen Sie bitte diesen Artikel.
Wenn Ihr Flug annulliert wird oder sich verspätet, haben Sie zwei Möglichkeiten, eine Erstattung zu erhalten. Erstens können Sie Smartwings selbst über das Kontaktformular auf der Smartwings-Website kontaktieren. Die meisten Reisenden entscheiden sich zunächst für diese Möglichkeit, stellen aber bald fest, dass sie nicht sehr erfolgreich ist. Fluggesellschaften weigern sich oft, Passagiere zu entschädigen, selbst wenn sie dazu berechtigt sind. Die Fluggesellschaften, in diesem Fall Smartwings, verlassen sich dann darauf, dass die Mehrheit der Fluggäste diese Entscheidung akzeptiert und die Situation nicht weiter verfolgt, da sie das viel Zeit und Nerven kosten würde. Außerdem wäre der Ausgang noch ungewiss.
Die andere Möglichkeit ist, sich die Mühe zu ersparen und sich an uns zu wenden. Unsere Rechtsabteilung steht täglich mit Vertretern von Fluggesellschaften in Kontakt und ist mit dem gesamten Verfahren vertraut. Füllen Sie einfach unser Formular aus, unsere Kollegen werden den Fall prüfen und sich dann mit einem Vertreter von Smartwings in Verbindung setzen. Falls erforderlich, werden unsere Anwälte die Fluggesellschaft vor Gericht bringen. Sobald die Entschädigung eingegangen ist, zahlen wir sie sofort an Sie aus. Der Vorteil des Refundio-Systems besteht darin, dass Sie keine Gerichts- oder Anwaltskosten zahlen müssen, wie es der Fall wäre, wenn Sie Ihren Entschädigungsanspruch individuell mit einem Anwalt regeln wollten. Außerdem zahlen wir Ihre Entschädigung im Voraus, wenn wir können. Sie müssen also nicht auf irgendetwas warten und das Geld ist sofort auf Ihrem Konto.
Wenn Sie eine Entschädigung für einen gestörten Flug erhalten möchten und sich Zeit und Nerven sparen wollen, füllen Sie bitte unser kurzes Formular aus. Wir kümmern uns um alles und zahlen Ihnen dann das Geld aus, das Ihnen zusteht.
Obwohl Smartwings ein tschechisches Unternehmen ist, bietet es seine Flüge von vier verschiedenen europäischen Ländern aus an. Daher ist es gut zu wissen, welche Fluggesellschaft Ihren Flug durchgeführt hat. Wenn Ihrer Flugnummer das Kürzel QS vorangestellt ist, handelt es sich um einen Smartwings-Flug mit Sitz in der Tschechischen Republik. Andererseits ist 6D die Bezeichnung von Smartwings Slovakia, die Kombination 7O ist Smartwings Hungary und unter der Bezeichnung 3Z erkennen Sie Smartwings Poland. Die Unterscheidung zwischen den Unternehmen ist wichtig, um eine Entschädigung vom richtigen Unternehmen zu erhalten.