Gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn:
Wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden Verspätung gegenüber der planmäßigen Landezeit hatte, haben Sie je nach Flugdauer Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung:
Bei Flügen über 3.500 km hat die Fluggesellschaft jedoch das Recht, bei einer Verspätung von 3-4 Stunden die Entschädigung um 50 %, d. h. auf 300 €, zu kürzen. Sie haben daher nur Anspruch auf eine volle Entschädigung von 600 €, wenn eine Verspätung von mehr als 4 Stunden auftritt.
Ja, kann sie. Es liegt jedoch an Ihnen, ob diese Art der Kompensation zu Ihnen passt. Wenn Sie die Zahlung der Entschädigung per Überweisung auf Ihr Konto bevorzugen, müssen Sie den vorgeschlagenen Gutschein nicht akzeptieren.
Die Förderung von Gutscheinen für zukünftige Flüge ist eine gängige Praxis der Fluggesellschaften. In einigen Fällen kann es für Sie von Vorteil sein, aber es ist ratsam, Ihre Rechte im Falle einer Flugverspätung zu kennen. Wenn Sie mit dem angebotenen Gutschein nicht zufrieden sind, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Entschädigung in Geld zahlen. Wenn sie Ihnen nicht nachkommen möchte, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Bei einer Flugverspätung steht Ihnen nicht nur eine finanzielle Entschädigung zu. Neben einer Entschädigung von bis zu 600 € haben Sie z. B. Anspruch auf:
Eine Flugverspätung ist an sich schon ein unangenehmes Ereignis, besonders wenn sie über Nacht andauert. Wenn Ihr Flug über Nacht Verspätung hat, sollte die Fluggesellschaft Ihnen eine kostenlose Hotelunterkunft einschließlich Transport zum und vom Flughafen zur Verfügung stellen. Malen wir nicht den Teufel an die Wand, aber wenn die Fluggesellschaft Sie mit dieser Forderung abweist, können Sie selbst eine Unterkunft suchen und bezahlen und später bei der Fluggesellschaft einen Antrag auf Erstattung der entstandenen Kosten stellen.
Trotz der Tatsache, dass es so scheinen mag, haben Sie nicht immer Anspruch auf Entschädigung. Auch wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hatte. Dies sind die sogenannten außergewöhnlichen Umstände, die die Verspätung Ihres Fluges verursacht haben und aufgrund derer die Fluggesellschaft nicht verpflichtet ist, Ihnen eine finanzielle Entschädigung zu zahlen. Solche Situationen sind zum Beispiel:
Es handelt sich jedoch nicht immer um außergewöhnliche Umstände. Beispielsweise wird ein solcher technischer Ausfall des Flugzeugs in den meisten Fällen als von der Fluggesellschaft zu vertretender Umstand angesehen und Sie haben daher Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
Wenn Ihr Flug aufgrund eines Verschuldens der Fluggesellschaft Verspätung hatte und Sie daher keine Zeit hatten, auf Ihren nächsten Flug umzusteigen, müssen Sie nicht in Panik geraten. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen einen Alternativflug zu Ihrem Endziel anzubieten. Vergessen Sie nicht, dass Ihnen neben dem Ersatzflug auch eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € zusteht. Im Falle einer Nichtbeförderung, der so genannten Überbuchung, ist die Situation ähnlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Anschlussflug verpasst.
Es ist wichtig, nicht in Panik zu geraten. Machen Sie ein Foto der Bordkarte oder laden Sie sie auf Ihr Telefon hoch. Versuchen Sie am Informationsschalter den Grund für die Verspätung Ihres Fluges herauszufinden. Wenn die Verspätung auf der Abfahrtstafel angezeigt wird, ist es eine gute Idee, auch davon ein Foto zu machen. Jeder Hinweis auf eine Flugverspätung beschleunigt den gesamten Entschädigungsprozess. Lesen Sie, worauf Sie in der gegebenen Situation Anspruch haben und fragen Sie nach Erfrischungen und einem Hotel, wenn Ihre Verspätung über Nacht dauert.
Kontaktieren Sie uns über das Formular. Wir werden alles für Sie lösen und Ihnen das Geld aufgrund der Flugverspätung bis zum nächsten Tag überweisen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Antrag auf Entschädigung auszufüllen. Entweder Sie versuchen selbst mit der Fluggesellschaft zu verhandeln und eine Entschädigung für Ihren verspäteten Flug zu bekommen. Oder Sie füllen das Formular auf der Website Refundio.at aus und überlassen den gesamten Entschädigungsprozess uns.
Wir werden Ihnen nichts einreden, Sie können Ihren verspäteten Flug auf Ihre Weise entschädigen, ohne unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der gesamte Prozess der Entschädigung langwierig sein kann (alles dauert bis zu 12 Monate) und vor allem ohne Erfolgsgarantie. So müssen Sie auch nach vielen Monaten noch auf eine Entschädigung warten.
Wenn Ihnen der Anblick von dutzenden E-Mails und monatelangem Streit mit der Airline mehr im Magen liegt als die Turbulenzen im Flugzeug, können Sie uns die ganze Abwicklung überlassen.
Sie füllen unser Formular in 5 Minuten aus, wir prüfen alles und melden uns noch am selben Tag mit einem Entschädigungsangebot. Wir senden Ihnen dann den Betrag vorab zu und Sie haben ihn innerhalb von 48 Stunden auf Ihrem Konto. Kein Warten, kein Stress und vor allem mit der Gewissheit, eine Entschädigung zu erhalten. Der Betrag verbleibt auch dann bei Ihnen, wenn wir den Streit mit der Airline nachträglich verlieren.
Wie wird die Flugverspätung berechnet?
Bei Flugverspätungen ist aus Sicht der finanziellen Entschädigung die Ankunftsverspätung wichtig. Wenn Ihr Flug also mehr als 3 Stunden nach der planmäßigen Landezeit an Ihrem Zielort ankommt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Eine verspätete Abreise spielt für die Entschädigung keine Rolle.
Habe ich auch bei einem Flug außerhalb der EU Anspruch auf eine Entschädigung für eine Flugverspätung?
Ja. Nach der europäischen Verordnung haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug von einem Flughafen im Gebiet der EU abflog oder dort ankam und dieser Flug gleichzeitig von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der EU durchgeführt wurde. Um eine Vorstellung zu geben, wird es beispielsweise ein Flug von Prag nach Dubai sein, aber auch ein Flug von Dubai nach Prag, wenn er von einer europäischen Fluggesellschaft (z. B. Smartwings oder Wizzair) durchgeführt wird. Ein Flug von Dubai nach Prag, der beispielsweise von Emirates durchgeführt wird, fällt nicht unter die europäische Regelung.
Mein Flug hatte wegen schlechten Wetters Verspätung, habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Leider nicht. Schlechtes Wetter gilt als außergewöhnlicher Umstand, den die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat. Sie haben also keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, aber Sie haben Anspruch auf Hotelübernachtung oder Erfrischungen, vergessen Sie das nicht. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Flug annulliert wird.
Die Fluggesellschaft hat meinen Anspruch aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgelehnt. Was kann ich machen?
Füllen Sie unser Formular aus. Auch wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch abgelehnt hat, werden wir versuchen, etwas mit dem Team zu tun. Beim nächsten Mal ist es jedoch einfacher, uns sofort zu kontaktieren, um diese Situationen zu vermeiden.
Mein Arbeitgeber kaufte mein Ticket, ich war auf einer Geschäftsreise. Habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Ja. Es spielt keine Rolle, wer das Ticket gekauft hat, sondern wer den angegebenen Flug geflogen ist. Sie haben also Anspruch auf Entschädigung in gleicher Höhe, als ob Sie mit Ihrer Familie in den Urlaub fliegen würden.
Sie können auf Ihren Reisen die Dienste von Hunderten von Fluggesellschaften in Anspruch nehmen. Damit Sie wissen, wie Sie vorgehen müssen, haben wir eine Übersicht über die am häufigsten genutzten Fluggesellschaften zusammengestellt.