In den letzten Jahren sind Flugreisen zu einem festen Bestandteil des Lebens von fast allen Menschen geworden. Obwohl sich jeder eine problemlose Flugreise wünscht, können Sie auf Ihren Reisen auf Flugstörungen stoßen. Erhebliche Verspätungen oder sogar Annullierungen können Ihren Plänen einen großen Strich durch die Rechnung machen.
Die Europäische Union hat daher Maßnahmen ergriffen, um solchen Situationen vorzubeugen und - was noch wichtiger ist - ihre Auswirkungen abzumildern. Die EU-Verordnung 261/2004 legt daher Regeln für Ausgleichsleistungen und den Schutz der Fluggastrechte bei Störungen von Flügen fest, sei es in Form von erheblichen Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung.
Ein Anspruch auf Entschädigung durch die Fluggesellschaft entsteht, wenn:
Wenn ein Flug verspätet ist oder annulliert wird, haben Sie nicht immer Anspruch auf eine Entschädigung. Eine der Voraussetzungen für eine Entschädigung ist, dass Ihr Flug in den Geltungsbereich der Verordnung 261/2004 fällt. Ihr Flug muss also auf einem EU-Flughafen starten oder landen, aber nur, wenn er von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der EU durchgeführt wird.
Eine Übersicht findet sich in der nachstehenden Tabelle:
Wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wurde, können Sie auf verschiedene Weise eine Entschädigung beantragen. Zum einen können Sie sich direkt und auf eigene Faust an die Fluggesellschaft wenden. In diesem Fall müssen Sie das entsprechende Formular auf der Website der Fluggesellschaft finden und sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um Ihren Anspruch geltend zu machen (siehe z. B. diesen Artikel über Entschädigungsansprüche bei RyanAir).
Nachdem Sie sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung gesetzt haben, müssen Sie warten, bis diese sich bei Ihnen meldet. Dies kann mehrere Tage, Wochen oder sogar Monate dauern. Leider ist es wahrscheinlich, dass die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt, entweder ohne Angabe von Gründen oder unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände. In diesem Fall können Sie versuchen, sich erneut an den Kundendienst der Fluggesellschaft zu wenden oder Ihren eigenen Anwalt mit der Bearbeitung Ihres Falls zu beauftragen. Das gesamte Verfahren ist jedoch langwierig, und wenn Sie keinen Erfolg haben, können hohe Anwalts- und Gerichtskosten auf Sie zukommen.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Dienste eines Unternehmens in Anspruch zu nehmen, das sich mit diesem Thema befasst. Wenn Sie Ihre Freizeit mit angenehmeren Aktivitäten verbringen möchten, können Sie Ihren Fall in die Hände von Fachleuten legen, die alles für Sie erledigen. Unsere Anwälte haben täglich mit Fluggesellschaften zu tun und kennen sich mit dem gesamten Prozess bestens aus. Wir können Ihnen Entschädigungen für Flugverspätungen oder -annullierungen viel schneller und mit viel größerer Erfolgsaussicht verschaffen, als wenn Sie das ganze Verfahren selbst durchlaufen. Darüber hinaus können wir Ihnen in einigen Fällen eine Entschädigung im Voraus anbieten. Das bedeutet, dass Sie den Betrag sofort und ohne Wartezeit auf Ihrem Bankkonto haben.
Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen möchten und sich um nichts kümmern wollen, füllen Sie einfach ein kurzes Formular aus. Unser Team wird sich umgehend mit den Vertretern der Fluggesellschaft in Verbindung setzen und den Prozess der Entschädigung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einleiten.
Wir von Refundio haben allein im Jahr 2023 Tausenden von Reisenden geholfen, die ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung zwischen den Zielorten und der Dauer der Verspätung ab. Bei Flügen bis zu einer Entfernung von 1 500 km beträgt die Entschädigung 250 EUR. Bei Flügen zwischen 1 500 und 3 500 Kilometern beträgt die Entschädigung 400 EUR. Bis zu 600 Euro können Fluggäste beanspruchen, deren Flug zwischen einem EU-Flughafen und einem Flughafen außerhalb der EU stattfand und ebenfalls mehr als 3 500 Kilometer betrug.
Flüge von mehr als 3 500 km sind jedoch ausgenommen. Hat ein solcher Flug eine Verspätung von 3 bis 4 Stunden, hat die Fluggesellschaft Anspruch auf eine Ermäßigung des Anspruchs um 50 %, d. h. 300 EUR. Die volle Entschädigung von 600 Euro kann nur bei einer Verspätung von mehr als 4 Stunden geltend gemacht werden.
Sie wollten Ihre Entschädigung selbst regeln, haben sich an die Fluggesellschaft gewandt und erhielten die Auskunft, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Keine Sorge, auch dabei können wir Ihnen helfen. Unsere Spezialisten werden Ihren Fall prüfen und ausreichende Beweise sammeln, um die Ansprüche der Fluggesellschaft zu widerlegen und Ihnen trotzdem eine Entschädigung für den verpassten Flug zu zahlen.